Krankenhaus inklusiv

Menschen mit Behinderung werden von Inklusions-Lotsinnen während des KlinikAufenthaltes begleitet.

Ein Krankenhausaufenthalt wirft viele Fragen auf. Oft ist er mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Bei Menschen mit komplexer Behinderung, die sich selbst nicht sprachlich ausdrücken können, kommt noch dazu, dass die Verständigung nicht selbstverständlich funktioniert. Sie können keine Fragen stellen und beantworten, sie können nicht sagen, wo sie Schmerzen haben, was sie befürchten und was sie wollen.

Im Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf sind Inklusions-Lotsinnen an der Seite dieser Patient*innen. Sie stehen für alle Beteiligten als feste Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, um Vertrauen und Sicherheit für den Krankenhausaufenthalt zu vermitteln. Im Video bekommen Sie einen Einblick.

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Neben der Kommunikation mit den Patient*innen (Leichte Sprache, Unterstützte Kommunikation) sollen auch Diagnostik und Therapie noch besser an die Bedürfnisse der Patientengruppe angepasst werden. Durch Schulungen werden die Mitarbeiter*innen hierauf gezielt vorbereitet. Bei den Patient*innen sollen auf diese Weise Verständnis, Teilhabe, Selbstbestimmung und informierte Entscheidungen ermöglicht werden.

Insgesamt nimmt die Zahl der Patient*innen mit komplexen Behinderungen zu. Sie sind überdurchschnittlich häufig von zusätzlichen körperlichen und psychischen Störungen betroffen. Pflegerische, diagnostische und therapeutische Prozesse gestalten sich aufgrund des speziellen und erhöhten Hilfebedarfs oft schwieriger, langwieriger, komplexer und ressourcenaufwändiger.. Mit dem Qualitätsvertrag soll eine qualitativ hochwertige und auf die besonderen Belange der Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen eingehende stationäre Versorgung gezielt gefördert werden, um die Versorgungssituation im Krankenhaus langfristig zu verbessern.

Qualitätsverträge
Der durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) neu geschaffene § 110a SGB V sieht vor, dass Krankenkassen und Krankenhausträger zeitlich befristete Qualitätsverträge schließen können. Ziel der Qualitätsverträge ist die Erprobung, inwieweit sich stationäre Behandlungsleistungen weiter verbessern lassen. Die medizinische Versorgung von Menschen mit komplexen Behinderungen im Krankenhaus ist eines von vier Leistungsbereichen der Qualitätsverträge. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist vom GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit der Evaluation beauftragt worden.

Menschen mit Assistenzbedarf haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das gleiche Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung wie alle anderen auch – und darüber hinaus, wenn es nötig ist, um ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Tatsächlich erleben sie viele Barrieren.

© Evangelische Stiftung Alsterdorf

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